Verfügbare Wohnungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen Altocare (als Hauptmieter und Immobilienverwalter) und Untermietern, die möblierte Wohnungen von Altocare mieten.
§2 Mietobjekt
Altocare vermietet vollständig möblierte Wohnungen an Untermieter zu Wohnzwecken. Die Möbel und alle in der Wohnung enthaltenen Gegenstände sind Eigentum von Altocare und werden dem Mieter für die Dauer des Mietverhältnisses zur Verfügung gestellt.
§3 Vertragsverhältnis
Altocare ist der Hauptmieter der Wohnung und vermietet diese an Untermieter. Die Untermieter treten in kein direktes Rechtsverhältnis mit dem ursprünglichen Eigentümer der Immobilie. Der Mietvertrag besteht ausschließlich zwischen Altocare und dem Untermieter.
§4 Mietdauer
Die Mietdauer wird im Mietvertrag festgelegt. Eine Verlängerung kann vom Untermieter angefragt werden, unterliegt jedoch der Verfügbarkeit und muss schriftlich von Altocare bestätigt werden. Eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags muss den in §17 festgelegten Bedingungen entsprechen.
§5 Mietzahlungen
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Mietbetrag: Der Mietbetrag, einschließlich der anwendbaren Mehrwertsteuer, wird im Mietvertrag vereinbart.
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Zahlungsplan: Die Miete ist monatlich im Voraus bis zum ersten Tag eines jeden Monats zu zahlen. Bei kürzeren Mietzeiträumen muss die volle Miete vor Einzug entrichtet werden.
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Kaution: Eine Kaution in Höhe von ein oder zwei Monatsmieten kann erforderlich sein, je nach Vereinbarung. Die Kaution wird von Altocare einbehalten und nach Ende der Mietzeit zurückerstattet, sofern keine ausstehenden Schäden oder offenen Rechnungen vorliegen.
§6 Inklusive Dienstleistungen
Folgende Dienstleistungen sind in der Miete enthalten:
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Nutzung der von Altocare bereitgestellten Möbel und Haushaltsgegenstände
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Strom, Wasser und Heizung
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WLAN und TV-Anschluss
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Allgemeine Instandhaltung der Wohnung
§7 Zusätzliche Dienstleistungen
Optionale Dienstleistungen wie Wäscherei, Reinigung oder Parkplätze können gegen Aufpreis vereinbart werden. Diese Dienstleistungen müssen im Voraus angefragt werden und werden separat in Rechnung gestellt.
§8 Haftung für Möbel und Einrichtungsgegenstände
Die von Altocare bereitgestellten Möbel und anderen Haushaltsgegenstände bleiben Eigentum von Altocare. Die Untermieter sind für Schäden an den Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder der Wohnung, die über die normale Abnutzung hinausgehen, verantwortlich. Bei Einzug wird dem Mieter eine Inventarliste zur Verfügung gestellt. Alle fehlenden oder beschädigten Gegenstände, die nicht innerhalb von drei Tagen nach Einzug gemeldet werden, gelten als Verantwortung des Untermieters.
§9 Versicherung
Untermieter sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden an der Wohnung, den Möbeln oder an Nachbarwohnungen abdeckt. Ein Versicherungsnachweis muss vor dem Einzug bei Altocare eingereicht werden. Ohne Nachweis einer Versicherung behält sich Altocare das Recht vor, den Mietvertrag zu kündigen.
§10 Nutzung der Wohnung
Die Wohnung wird ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet. Untermieter dürfen die Wohnung nicht für kommerzielle oder illegale Aktivitäten nutzen. Rauchen und Haustiere sind nur gestattet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§11 Instandhaltung und Reparaturen
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Verantwortung von Altocare: Altocare übernimmt die regelmäßige Wartung und notwendige Reparaturen. Untermieter sind verpflichtet, Altocare sofort über Schäden oder erforderliche Reparaturen zu informieren.
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Zugang zur Wohnung: Altocare behält sich das Recht vor, die Wohnung zur Wartung, Reparatur, Inspektion oder für Besichtigungen mit einer Vorankündigung von mindestens 24 Stunden zu betreten, außer in Notfällen.
§12 Pflichten der Untermieter
Die Untermieter sind verpflichtet:
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Die Wohnung in gutem Zustand zu halten und die Immobilie pfleglich zu behandeln.
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Sicherzustellen, dass die Wohnung ordnungsgemäss verschlossen ist, wenn sie unbewohnt ist.
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Alle Hausordnungen von Altocare oder dem Eigentümer der Immobilie einzuhalten.
§13 Inventar- und Zustandsprüfung
Beim Einzug muss der Untermieter die zur Verfügung gestellte Inventarliste überprüfen und etwaige Schäden oder Abweichungen innerhalb von drei Tagen melden. Beim Auszug wird eine Endinspektion durch Altocare durchgeführt, und Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, werden dem Untermieter in Rechnung gestellt.
§14 Kündigung und vorzeitige Kündigung
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Befristete Mietverträge: Der Mietvertrag ist für die vereinbarte Dauer bindend. Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn der Untermieter einen akzeptablen neuen Mieter findet, der den Vertrag übernimmt, vorbehaltlich der Zustimmung von Altocare.
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Unbefristete Mietverträge: Bei unbefristeten Mietverträgen kann der Untermieter das Mietverhältnis mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen, wobei das Mietverhältnis zum Ende des folgenden Monats endet.
§15 Endreinigung
Eine Endreinigungsgebühr wird dem Untermieter nach Ende der Mietzeit in Rechnung gestellt. Sollte die Wohnung aufgrund von übermässiger Verschmutzung eine zusätzliche Reinigung erfordern, kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.
§16 Kautionsrückerstattung
Die Kaution wird innerhalb von 30 Tagen nach Auszug des Untermieters zurückerstattet, sofern die Wohnung in gutem Zustand zurückgegeben wird und keine offenen Rechnungen bestehen. Etwaige Abzüge für Schäden oder unbezahlte Mieten werden schriftlich mitgeteilt.
§17 Stornierung vor Einzug
Stornierungen unterliegen den folgenden Bedingungen:
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Bis zu 30 Tage vor dem Einzugsdatum: Volle Rückerstattung der Kaution.
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14 bis 29 Tage vor dem Einzugsdatum: 50% der Miete für den ersten Monat sind fällig.
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Weniger als 14 Tage vor dem Einzugsdatum: 80% der Miete für den ersten Monat sind fällig.
§18 Notfälle
Im Falle von Notfällen (z. B. Wasserschäden, Feuer) müssen die Untermieter Altocare sofort informieren und den Notfallverfahren folgen.
§19 Internetnutzung
Altocare stellt Internetzugang im Rahmen des Mietvertrags zur Verfügung. Altocare haftet jedoch nicht für Dienstunterbrechungen oder Schäden, die durch Viren, Malware oder andere internetbezogene Probleme verursacht werden.
§20 Änderungen der Bedingungen
Altocare behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Untermieter werden über Änderungen im Voraus informiert. Die weitere Nutzung der Wohnung nach Bekanntgabe der Änderungen gilt als Zustimmung zu den neuen Bedingungen.